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Die häufigsten Fragen zu Rehabilitationssport
Menschen mit Orthopätischen Erkrankungen
- Wirbelsäulenerkrankungen
- Gelenkschäden (Arthrose)
- Gelenkersatz
- Rheuma
- Morbus Bechterew
- Osteoporose
- Krebserkrankungen
- Amputationen
Rehasport ist eine ärztlich verordnete sportliche Betätigung als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB IX §64 sowie die Rahmenvereinbarung über den Rehasport in ihrer derzeit gültigen Fassung.
Die einmalige Aufnahmegebühr von 15 € ist nach dem Beratungsgespräch zu entrichten.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € und wird über SEPA eingezogen.
Ausgenommen ist unsere Nichtmitgliedergruppe unter Vorlage der "gesetzlichen Zuzahlungsbefreiung"
Arzt: | - verordnet Rehasport auf Verordnung 56 oder G850(RV) |
Patient: | - entscheidet sich für einen zertifizierten Anbieter |
Kostenträger: | - Genehmigung der Verordnung Nr. 56 durch die GKV |
Anbieter: | - führt Beratungsgespräch und Rehasport durch |
Rehasport über die Rentenversicherung nach Klinikaufenthalt (Formular G850) - Dauer: 6 Monate
Jeder niedergelassene Haus- und Facharzt kann Rehasport auf Verordnung Nr. 56 verschreiben.
Dauer: 50/90 oder 120 Übungseinheiten für 18/24 - oder 36 Monate, in Abhängigkeit vom Krankheitsbild
>> Die Verordnung von Rehasport belastet nicht das Budget des verordneten Arztes!
- Rehasport wird in den Mitgliedervereinen des Behindertensportverbandes Sachsen Anhalt durchgeführt.
- Die Anleitung erfolgt durch einen Übungsleiter -B-Sport Rehabilitation.
- Gymnastik in Gruppen(z. B. Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining mit Kleingeräten,
koordinative, konditionelle Entspannungsübungen etc.) - Bewegungsspiele in Gruppen
- Schwimmen, Gymnastik im Wasser
Unser Verein erhebt zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke/Maßnahmen BEITRÄGE von zur Zeit 20,00 EURO mtl.. Diese werden für gemeinnützige Vereinsaufgaben eingesetzt und entsprechen unserer Satzung und Ordnungen sowie den Beschlüssen der Vereinsorgane und sind zu achten und einzuhalten.
Sie sind Unfallversichert auf den Hin- und Rückweg, bei kulturellen Veranstaltungen und Vorträge.
Weiterhin bietet die Mitgliedschaft im Sportverein die Möglichkeit, auch nach Beendigung der Verordnung im gewohnten sozialen Umfeld bis ins hohe Alter aktiven Einfluss auf die eigene Gesundheit zu nehmen.
Eine regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung, um den Ansatz gerecht zu werden, den gruppendynamischen Prozess in Gang zu setzen.
Von daher ist eine regelmäßige Teilnahme besonders wichtig!!!
Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben.
(z. B. Urlaubsreisen, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit)
Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehasports ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehasport abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
- Versicherung für Mitglieder
(Unfallversicherung ) ist auf den Hin- und Rückweg zu der Sportstätte gegeben. Nichtmitglieder sind nur für die Dauer des Rehasports unfallversichert. Darüber hinaus besteht für Mitglieder eine Haftpflichtversicherung.
- Vereinsveranstaltungen
Teilnahme an Mitgliederversammlungen des Vereins (Mitwirken / Einflussnahme bei der Ausrichtung des Sportvereins)
- Sozialer Aspekt
Knüpfen sozialer Kontakte sowie geselliges Zusammensein, z. B. Weihnachtsfeier.
- Zusätzliche Gruppen und Sportangebote
Nutzung zusätzlicher Gruppen-/Kursangebote außerhalb des Rehasports z. B. Wirbelsäulengymnastik, Entspannungskurse und Zirkeltraining
- Bonusprogramm
Mitglieder im Sportverein haben außerdem die Möglichkeit, an Bonusprogrammen der Krankenkassen teilzuhaben.
Die häufigsten Fragen zu Rehasport für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit orthopädischen Erkrankungen
- Förderung der motorischen- und geistigen Entwicklung
- Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins
- Förderung der sozialen Kompetenz
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Stärkung des Immunsystems
Jeder niedergelassene Kinder-, Haus- und Facharzt kann Rehasport auf Verordnung Nr. 56 (Antrag auf Kostenübernahme) ausstellen. Dauer: 1 Übungseinheit pro Woche für die Teilnahme an 50, 90 oder 120 Übungseinheiten, in Abhängigkeit vom Krankheitsbild.
Die Übernahme der Kosten für den Rehasport erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen.
• Rehasport wird in den Mitgliedsvereinen des BSSA, auch in Kooperation mit z.B. Schulen und Kindertagesstätten
durchgeführt.
• Die Anleitung erfolgt durch eine/n Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation.
• Bewegungsspiele in Gruppen (u.a. Spiele zur Förderung der Kooperation)
• Gymnastik in Gruppen (z.B. Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining mit Kleingeräten, Koordinations- und
Entspannungsübungen etc.)
• max. 10 Kinder / Gruppe
Arzt: | - verordnet Rehasport auf Verordnung Formular 56 oder G850(RV) |
Eltern: | - entscheiden sich für einen zertifizierten Anbieter (Info vom Verband BSSA) |
Kostenträger: | - Genehmigung der Verordnung Nr. 56 durch die GKV |
Anbieter: | - führt Rehabilitationssport für Kinder durch |