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Die häufigsten Fragen zu Rehabilitationssport
Menschen mit Orthopätischen Erkrankungen
- Wirbelsäulenerkrankungen
- Gelenkschäden (Arthrose)
- Gelenkersatz
- Rheuma
- Morbus Bechterew
- Osteoporose
- Krebserkrankungen
- Amputationen
Rehasport ist eine ärztlich verordnete sportliche Betätigung als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB IX §64 sowie die Rahmenvereinbarung über den Rehasport in ihrer derzeit gültigen Fassung.
Arzt | - verordnet Rehasport auf dem Formular 56 oder G850(RV) |
Patient | - entscheidet sich für einen Verein als Anbieter |
Kostenträger | - Genehmigung der Verordnung Formular Nr. 56 durch die gesetzlichen Krankenversicherung |
Sportverein | - führt Beratungsgespräch und Rehasport durch |
Rehasport über die Rentenversicherung nach Klinikaufenthalt (Formular G850)
Dauer: 6 Monate
Jeder niedergelassene Haus -und Facharzt kann Rehasport auf dem Formular Nr. 56 verordnen.
Dauer : 50/90 oder 120 Übungseinheiten für 18 Monate oder 36 Monate In Abhängigkeit vom Krankheitsbild
>> Die Verordnung von Rehasport belastet nicht das Budget des verordneten Arztes!
- Rehasport wird in den Mitgliedervereinen des Behindertensportverbandes Sachsen Anhalt durchgeführt.
- Die Anleitung erfolgt durch einen Übungsleiter -B-Sport Rehabilitation.
- Gymnastik in Gruppen(z.B. Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining mit Kleingeräten, koordinative, konditionelle Entspannungsübungen etc.)
- Bewegungsspiele in Gruppen
- Schwimmen, Gymnastik im Wasser
Während der Teilnahme am ambulanten Rehasport wird eine freiwillige Mitgliedschaft von der Krankenkasse begrüßt.
Damit können zusätzliche Leistungen genutzt werden.
Sie sind Unfallversichert auf den Hin -und Rückweg, kulturelle Veranstaltungen und Vorträge.
Weiterhin bietet die Mitgliedschaft im Sportverein die Möglichkeit, auch nach Beendigung der Verordnung im gewohnten sozialen Umfeld bis ins hohe Alter aktiven Einfluss auf die eigene Gesundheit zu nehmen.
Die Mitgliedschaft ist jedoch für die Teilnahme am Rehasport nicht verpflichtend.
Eine regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um den Ansatz gerecht zu werden gerecht und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen.
Von daher ist eine regelmäßige Teilnahme besonders wichtig!!!
Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben.
(z.B. Urlaubsreisen,Krankenhaus-/ Die Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit ganzheitlichen).
Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehasports ist der Leistungserbringer berechtigt,den Rehasport abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z.B. Sporthallen, Bäder)führt weder zu einer Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
- Versicherung für Mitglieder
(Unfallversicherung )ist auf den Hin- und Rückweg zu der bzw. Sportstätte gegeben. Nichtmitglieder sind nur für die Dauer des Rehasports unfallversichert.Darüber hinaus besteht für Mitglieder eine Haftpflichtversicherung.
- Vereinsveranstaltungen
Teilnahme an Mitgliederversammlungen des Vereins ( Mitwirken / Einflussnahme bei der Ausrichtung des Sportvereins)
- Sozialer Aspekt
Knüpfen sozialer Kontakte sowie geselliges Zusammensein, z.B. Weihnachtsfeier.
- Zusätzliche Gruppen und Sportangebote
Nutzung zusätzlicher Gruppen-/Kursangebote außerhalb des Rehasports z.B. Wirbelsäulengymnastik,Entspannungskurse usw.
- Bonusprogramm
Mitglieder im Sportverein haben außerdem die Möglichkeit,an Bonusprogrammen der Krankenkassen teilzuhaben.
- Längere Übungsdauer
Mitglieder erhalten im Verein in der Regel Leistungen angeboten ,die über die rechtlich Mindestdauer einer Übungsstunde von 45 Minuten hinaus gehen.
Die Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein basiert stets auf freiwilliger Basis.
Die häufigsten Fragen zu Rehasport für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit orthopädischen Erkrankungen
• Förderung der motorischen und geistigen Entwicklung
• Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins
• Förderung der sozialen Kompetenz
• Verbesserung der Körperwahrnehmung
• Stärkung des Immunsystems
Jeder niedergelassene Kinder-, Haus- und Facharzt kann Rehasport auf dem Formular Nr. 56 (Antrag auf Kostenübernahme) verordnen. Dauer: 1-3 Übungseinheiten pro Woche für die Teilnahme an 50, 90 oder 120 Übungseinheiten in Abhängigkeit vom Krankheitsbild.
Die Übernahme der Kosten für den Rehasport erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen.
• Rehasport wird in den Mitgliedsvereinen des BSSA, auch in Kooperation mit z.B. Schulen und Kindertagesstätten durchgeführt.
• Die Anleitung erfolgt durch einen Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation.
• Bewegungsspiele in Gruppen (u.a. Spiele zur Förderung der Kooperation)
• Gymnastik in Gruppen (z.B. Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining mit Kleingeräten, Koordinations- und Entspannungsübungen etc.)
• Schwimmen, Gymnastik im Wasser
• max. 10 Kinder / Gruppe
Kinderarzt | - verordnet Rehasport auf dem Formular 56 oder G850(RV) |
Eltern der Kinder | - entscheiden sich für einen Verein als Anbieter. Info vom Verband BSSA |
Kostenträger | - Genehmigung der Verordnung Formular Nr. 56 durch die gesetzliche Krankenversicherung |
Sportverein | - führt Rehabilitationssport für Kinder durch |